Oldtimer Import Österreich

NOVA, Zoll & Steuern

Startseite » Import Oldtimer Österreich | Ablauf & alle Kosten

Oldtimer genießen günstigere Bedingungen beim Import als wie normale Fahrzeuge. Jedes alte Auto ist jedoch nicht gleich ein Oldtimer. Hier gibt es bestimmte Kriterien, die das Fahrzeug erfüllen muss. Ob dein importiertes Fahrzeug nun als Oldtimer eingestuft wird, beeinflusst auch die Zoll- und Einfuhrgebühren sowie die NOVA. In diesem Beitrag erklären wir dir so einfach wie möglich, was du beachten musst.

1.) Was fällt unter „Oldtimer“ in Österreich?

Damit das Fahrzeug der Tarif Pos. 9705 entspricht und daher den Status “Oldtimer“ in Österreich erlangt, muss es:

Vor 1955 zugelassen worden sein oder mindestens 30 Jahre alt sein
In die Liste der historischen Kraftfahrzeuge vom Kuratoriumfür Verkehr,
Innovation und Technologie eingetragen sein.
Sich im Originalzustand befinden und dem Erhaltungszustand 1 – 3 entsprechen.
(Guter und orginaler Zustand)
Einer eingeschränkten alltäglichen Benutzung unterliegen (120 Tage pro Jahr)
und ein Fahrtenbuch geführt werden.

Die Liste vom Kuratorium wird jährlich aktualisiert. Sollte das eingereichte Fahrzeug nicht auf der Liste stehen, wird seitens des Beirats eine Empfehlung abgegeben. Die einfachste Methode ist es, Kontakt mit dem KHMOE aufzunehmen. Auf der Website KHMOE (www.khmoe.at) findest du weitere Infos zu der Liste und auch Kontaktdaten.

Oldtimer von hinten, weiß, MINI. Importiert
Foto: Oltimer werden heute immer beliebter

Unterschied „Oldtimer“ und „altes Auto“

Für “Oldtimer” wird auch der Begriff “historisches Fahrzeug” verwendet.
Der hauptsächliche Unterschied zwischen einem rechtlich eingestuften “historischen Kraftfahrzeug“ und einem “normalen alten Auto” ist lediglich die Zuordnung der Tarifposition. Vereinfacht heißt das:

Ein Fahrzeug welches unter die Tarif Pos. 9075 fällt ist ein “Oldtimer”
Ein Fahrzeug welches unter die Tarif Pos. 8703 ist ein “normales Fahrzeug”

Je nachdem in welche Tarifposition das Fahrzeug fällt und ob es aus der EU oder einem Drittland importiert wird, regelt sich die Zoll & Einfuhrgebühr wie auch die NOVA. Was genau auf dich zukommt und was du beachten solltest, findest du in den nächsten Kapiteln und in der Zusammenfassung unten.

Erforderliche Unterlagen zur Zulassung eines Oldtimers:

Kaufvertrag bzw. Rechnung
Gutachten („Pickerl“)
Typenschein (Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bei Einfuhr)
Einer eingeschräEntrichtung der Normverbrauchsabgabe falls benötigt (NOVA2 Formular)
Bestätigung vom Zoll wenn Auto aus Drittland kommt

2.) Vorteile „Oldtimer“ Status

Der “Oldtimer”-Status ist deswegen so angesehen, weil du dadurch steuerliche und versicherungstechnische Vorteile genießen kannst. Die relevantesten Vorteile sind:

Der Import von Oldtimer ist günstiger
Die Versicherungsprämien sind im Vergleich zu einem normalen Fahrzeug billiger. Meistens gibt es kein Bonus/Malus-System und die Prämie wird nicht nach Motorleistung berechnet. Bei der Berechnung wird meistens der Wert und das Alter des Kraftfahrzeugs herangezogen.
Die §57a-Überprüfung (Pickerl) für historische Kraftfahrzeuge muss nur alle zwei Jahre erfolgen. Außerdem bekommst du ein rotes Pickerl.
Oft gelten bestimmte Gesetze aus dem Produktionsjahr des KFZs auch heute weiterhin. Zum Beispiel muss kein Katalysator nachgerüstet werden, wenn es in dem Baujahr des Autos keine Gesetze dafür gab.
VW Golf 2 als Import Oldtimer, Baujahr 1989
Der VW Golf 2 aus dem Jahr 1989 genießt seit kurzem auch seinen „Oldtimer“ Status

3.) NOVA Oldtimer Import (Tarif Pos. 9075)

Für Fahrzeuge, die in die Tarif Pos. 9075 fallen, also als „historische Fahrzeuge“ anerkannt werden, muss keine NOVA bezahlt werden! Dabei ist es egal, ob das Auto importiert oder im Inland gekauft wurde.

4.) NOVA für NICHT Oldtimer Import (Tarif Pos. 8703)

Für Fahrzeuge, die in die Tarif Pos. 8703 fallen, also NICHT als „historische Fahrzeuge“ anerkannt werden, musst du ganz normal die NOVA entrichten.

INFO BOX:

Für Autos mit einer EZ vor 1992 musst du keine NOVA zahlen, da es vor 1992 keine Normverbrauchsabgabe gab. Das Auto muss jedoch in der EU zugelassen worden sein. Ansonsten gelten die Bestimmungen wie bei einem Fahrzeugimport aus einem Drittland.

Außerdem solltest du beachten, dass Autos in Zukunft immer älter werden müssen um die NOVA umgehen zu können. Für 30 Jahre alte Autos (kein Oldtimer-Status ) musst du also ab dem Jahr 2022 ganz normal die Normverbrauchsabgabe zahlen.
Diese Autos fallen dann vorerst in die Regelung “NOVA für Fahrzeuge mit EZ 1992-2014”.

Zum Beispiel wird im Jahr 2027 ein normales Auto, welches unter die Tarif Pos. 8703 (kein Oldtimer) fällt, mindestens 35 Jahre alt sein müssen (EZ vor 1992), damit es von der NOVA ausgenommen wird.

NOVA bei Import aus Drittland:

Bei einem NICHT-Oldtimer Import (Tarif Pos. 8703) aus einem Drittland muss NOVA gezahlt werden. Dabei ist es egal, wie alt das Fahrzeug ist. Hier gilt klarerweise das gleiche Verfahren wie bei normalen Fahrzeugen → Die Formel aus dem aktuellen Jahr wird herangezogen.

Das Auto fällt also nicht in die von seinem Baujahr (z.B. 1992) NOVA-Regelung hinein, sondern in die Regelung von heute. Da die Abgabe immer teurer wird, lohnt sich der Fahrzeugimport aus einem Drittland meist nicht.

5.) Zoll-und Einfuhr bei Oldtimer (Tarif Pos. 9075)

Bei Importen aus einem EU-Land fallen prinzipiell keine Zoll -und Einfuhrgebühren an. Dabei ist es egal, in welche Tarifposition das Auto hineinfällt und wie alt es ist.

Zoll-und Einfuhrgebühr bei Import aus Drittland:

Bei einem „Oldtimer“ musst du keinen Zoll bezahlen. Die Einfuhrgebühr beträgt jedoch 13% des Fahrzeugwertes und muss beim Zollamt oder der Amtskassa bezahlt werden.

6.) Zoll-und Einfuhr bei NICHT Oldtimer (Tarif Pos. 8703)

Möchtest du dein Auto aus einem EU-Land einführen, gilt das gleiche wie bei historischen Fahrzeugen. Du musst keine Zoll -und Einfuhrgebühren bezahlen.

Zoll-und Einfuhrgebühr bei Import aus Drittland:

Bei Importen aus Drittländern musst du Zoll-und Einfuhrgebühr für das Auto bezahlen.

Der Zoll beträgt 10 % vom Fahrzeugwert
Die Einfuhrgebühr beträgt 20 % vom Fahrzeugwert + Zollkosten.

Siehe dazu das Rechenbeispiel für Importe aus einem Drittland.

7.) Wie laut darf ein Oldtimer in Österreich sein?

Ein Oldtimer darf maximal einen Lärmpegel von 89 dB(A) haben.
Historische Kraftfahrzeuge genießen dadurch einen Bestandsschutz. Im Vergleich dazu: Normale Fahrzeuge heute dürfen maximal einen Pegel zwischen 72 dB(A) und 75 dB(A) haben.

Importierter Oldtimer RENAULT 650E mit dem Motor hinten im Kofferraum.
Motor eines RENAULT 650E (Hinten)

8.) Zusammenfassung

Tarif Pos. 9075Tarif Pos. 8703
Zoll
[Import aus EU]
Nein.Nein.
Zoll
[Import aus Drittland]
Nein.Ja, 10%
Einfuhr-
gebühr
[Import aus EU]
Nein.Nein.
Einfuhr-
gebühr
[Import aus Drittland]
Ja, 13%Ja, 20%
NOVA
[Import aus EU]
Nein.Ja, Formel nach EZ des Autos,
Wenn EZ<1992–> keine NOVA
NOVA
[Import aus Drittland]
Nein.Ja, Formel für aktuelles Jahr
Überblick für den Import eines Oldtimer nach Österreich

Weitere Beiträge

Nach oben scrollen